Die Fensterbrüstung zählt im bautechnischen Sinne zu den Umwehrungen, zu denen auch Geländer und Gitter zählen.
Brüstungen und Geländer aller Art sind immer dort erforderlich, wo begehbare Flächen an mindestens 50 bis 100 cm tiefer liegende Flächen angrenzen und müssen Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit gewährleisten. Um Unfälle und Abstürze, gerade im Hinblick auf das Über- und Durchklettern durch Kinder, zu vermeiden, empfehlen wir, die Einhaltung der Richtwerte.
Während Stahl- oder Holzbrüstungen wie beengende Gitter oder Zäune wirken, öffnen Glasbrüstungen Räume. Bei der Neugestaltung Ihrer Brüstung beziehen wir den Charakter des Hauses mit ein.